Dienststelle für Zivilstandswesen
Heiraten
Eine standesamtliche Hochzeit vorbereiten
Erforderliche Dokumente
1. Ausweispapiere
- Personalausweis für Staatsangehörige der Europäischen Union
- oder Reisepass für Nicht-EU-Bürger.
2. Geburtsurkunde
Heiratswillige müssen eine vollständige Kopie (Vollversion mit Abstammung) ihrer Geburtsurkunde vorlegen, die nicht älter als 6 Monate ist.
Für ausländische Urkunden, die von Ländern ausgestellt werden, die nicht durch ein internationales Abkommen mit Luxemburg verbunden sind (CIEC-Übereinkommen Nr. 16), ist eine Legalisation der Unterschrift oder eine Apostille nach dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 erforderlich.
3. Nachweis des Wohnsitzes
Die standesamtliche Trauung kann in Walferdingen nur vollzogen werden, wenn einer der beiden Ehepartner dort seinen gesetzlichen Wohnsitz hat. Der Wohnsitz von im Großherzogtum Luxemburg ansässigen Personen wird vom Standesbeamten bei der Übergabe der Akte anhand ihrer gültigen Aufenthaltskarten und durch Einsichtnahme in das Répertoire National des Personnes Physiques überprüft. Im Falle von Unstimmigkeiten muss eine Wohnsitzbescheinigung vorgelegt werden.
Für Personen mit Wohnsitz außerhalb des Großherzogtums muss eine Wohnsitzbescheinigung vorgelegt werden, die nicht älter als drei Monate ist und von der Verwaltung des ausländischen Wohnsitzes ausgestellt wurde.
4. Andere Dokumente
Falls die Vorlage weiterer Dokumente wie die Sterbeurkunde des vorherigen Ehepartners, Scheidungsunterlagen, eine Genehmigung des Vormundschaftsrichters für Minderjährige, ein Ehefähigkeitszeugnis, das von den nationalen Behörden, aus denen die zukünftigen Ehepartner stammen, vorgeschrieben ist, erforderlich ist, wird der Standesbeamte den zukünftigen Eheleuten alle notwendigen Informationen geben.
Achtung: Alle aus einem Drittland stammenden Dokumente müssen mit einer Apostille oder einer Unterschriftsbeglaubigung versehen sein.
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Zur Aushändigung der Dokumente müssen beide zukünftigen Ehepartner mit ihren gültigen Personalausweisen (EU) oder Reisepässen (außerhalb der EU) gemeinsam vor dem Standesbeamten erscheinen.
Die erforderlichen Unterlagen müssen spätestens einen Monat vor dem Eheschließungstermin beim Standesamt hinterlegt werden. Standesamtliche Urkunden, die nicht in Deutsch, Englisch oder Französisch abgefasst sind, müssen von einem vereidigten Übersetzer in eine dieser drei Sprachen übersetzt werden. Vor der Eheschließung müssen in den Gemeinden, in denen die künftigen Eheleute wohnen, an zehn aufeinanderfolgenden Tagen die Verlobungsanzeigen veröffentlicht werden.
Die Eheschließung muss innerhalb von 12 Monaten nach dem Datum der Veröffentlichung stattfinden.
Datum und Ort der Eheschließung
Das Datum der Eheschließung wird vom Standesbeamten in Absprache mit den künftigen Ehepartnern bei der Übergabe der für die Veröffentlichung der Eheschließung erforderlichen Unterlagen (die Akte muss vollständig sein) festgelegt. Es ist daher wichtig, dass die zukünftigen Eheleute weder das Datum noch die Uhrzeit der kirchlichen Trauung festlegen, bevor sie die Formalitäten bei der Gemeinde erledigt haben.
In Walferdingen werden standesamtliche Trauungen Freitagnachmittags durchgeführt. Samstags, Sonntags und an Feiertagen werden keine Eheschließungen vorgenommen.
Da bestimmte Formalitäten erfüllt werden müssen, sollten sich die zukünftigen Eheleute mindestens zwei Monate vor dem gewünschten Termin beim Standesamt erkundigen. Da ausländische Staatsangehörige nach ihrem persönlichen Status verheiratet werden, sollten sie sich mindestens drei Monate vor dem gewünschten Termin erkundigen.
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