Geburten

 

Jede Geburt muss beim Standesamt des Geburtsortes angemeldet werden.

Diese Meldung muss innerhalb von 10 Tagen erfolgen, wobei der Tag der Entbindung nicht mitgerechnet wird.

Da die meisten Entbindungen in den Entbindungskliniken in Luxemburg-Stadt, Esch/Alzette und Ettelbrück stattfinden, muss die Geburtsanzeige vor dem Standesbeamten dieser Gemeinden erfolgen.

Für weitere Informationen:

guichet.lu