Wahlen

Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind allgemeine Direktwahlen, bei denen sechs Abgeordnete für eine Amtszeit von fünf Jahren bestimmt werden. Die nächsten Europawahlen finden am 9. Juni 2024 statt.


Um bei den Europawahlen wahlberechtigt zu sein, muss man:
1. Luxemburger oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sein;
2. am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben;
3. im Großherzogtum Luxemburg oder im Herkunkftsmitgliedsstaat im Besitz seiner bürgerlichen Rechte sein und man darf seine politischen Rechte dort nicht verwirkt haben;
4. seinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben.
Luxemburger mit Wohnsitz im Ausland sind über die Briefwahl zu den Europawahlen zugelassen.
Die luxemburgischen Bürger werden automatisch in das Wählerverzeichnis für die Europawahlen eingetragen.
Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union können sich für die Europawahlen eintragen lassen.

Eintragung in die Wählerlisten

Das Wählerverzeichnis wird im Biergercenter geführt und aktualisiert.
Die Eintragung in das Wählerverzeichnis kann im Biergercenter oder über MyGuichet.lu erfolgen.

Anmeldefrist :

Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union, die zum ersten Mal an den Europawahlen am 9. Juni 2024 teilnehmen möchten, müssen bis spätestens Montag, den 15. April 2024 um 17.00 Uhr einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.

Für weitere Informationen zu den Europawahlen folgen Sie bitte dem Link guichet.lu oder elections.public.lu oder jepeuxvoter.lu

Briefwahl

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