Tod eines Angehörigen
Fristen
Ein Todesfall muss innerhalb von 24 Stunden beim Standesamt der Gemeindeverwaltung des Ortes an dem die Person gestorben ist gemeldet werden.
Wer kann den Tod melden?
Die Erklärung kann abgegeben werden von:
- dem von der Familie kontaktierten Bestattungsunternehmer;
- einem Angehörigen der Familie des Verstorbenen oder
- jeder anderen Person
Vorzulegende Dokumente
Die Person, die den Tod beim Standesamt meldet, muss Folgendes vorlegen:
- das ärztliche Attest, das den Tod bescheinigt;
- wenn möglich das Familienbuch des Verstorbenen, die Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunde, wenn der Verstorbene ledig war, ansonsten die Ausweispapiere des Verstorbenen und ggf. des Ehepartners;
- die Bescheinigung über die Einsargung, wenn der Verstorbene in einer anderen Gemeinde oder in den Benelux-Staaten beigesetzt werden soll.
Im Falle einer Einäscherung:
- die Bescheinigung über die Einsargung, sowie die ärztliche Bescheinigung, dass es keine Anzeichen oder Hinweise auf einen gewaltsamen Tod gibt;
- ein schriftlicher Antrag des Verstorbenen, wenn er zu Lebzeiten geäußert hat, dass er eingeäschert werden möchte, andernfalls ein schriftlicher Antrag des nächsten Angehörigen.