Wahlen
Die Wahlen zum Europäischen Parlament sind allgemeine Direktwahlen, bei denen sechs Abgeordnete für eine Amtszeit von fünf Jahren bestimmt werden.
Um bei den Europawahlen wahlberechtigt zu sein, muss man:
1. Luxemburger oder Staatsangehöriger eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union sein;
2. am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben;
3. im Großherzogtum Luxemburg oder im Herkunkftsmitgliedsstaat im Besitz seiner bürgerlichen Rechte sein und man darf seine politischen Rechte dort nicht verwirkt haben;
4. seinen Wohnsitz im Großherzogtum Luxemburg haben.
Luxemburger mit Wohnsitz im Ausland sind über die Briefwahl zu den Europawahlen zugelassen.
Die luxemburgischen Bürger werden automatisch in das Wählerverzeichnis für die Europawahlen eingetragen.
Staatsangehörige eines Mitgliedslandes der Europäischen Union können sich für die Europawahlen eintragen lassen.