23, route de Diekirch
Das „Biergercenter“ befindet sich im ehemaligen Postgebäude (Rond-point des Roses).
23, route de Diekirch
Das „Biergercenter“ befindet sich im ehemaligen Postgebäude (Rond-point des Roses).
Von Montags bis Freitags
von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr
und von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr
Dienstags bis 18.45 Uhr
Achtung! Dienstags ab 17 Uhr werden keine An- oder Abmeldungen mehr entgegengenommen und keine Anmeldebescheinigungen mehr ausgestellt. (für Zertifikate, Pässe, Ausweise, Vignetten können Sie sich aber Dienstags weiterhin auch nach 17 Uhr an das das Biergercenter wenden.)
Frau Christiane Seyler (préposée) | Tel.: 33 01 44 226 |
Frau Fabienne Weiten | Tel.: 33 01 44 256 |
Herr Yves Muller | Tel.: 33 01 44 225 |
Frau Danielle Ginter (morgens) | Tel.: 33 01 44 259 |
Frau Françoise Gallinaro | Tel.: 33 01 44 241 |
Frau Vieira Da Silva Tânia (nachmittag) | Tel.: 33 01 44 Tél 324 (Facturation EO) |
E-Mail: population@walfer.lu
Fax: 33 01 44 240
Jede Person luxemburgischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die sich in der Gemeinde niederlässt, muss sich innerhalb von 8 Tagen nach Einzug beim Biergercenter anmelden.
Jede Person luxemburgischer oder ausländischer Staatsbürgerschaft, die ihren Wohnsitz in eine anderes Land verlegen möchte, muss sich spätestens am Tag vor ihrem Wegzug bei der Gemeinde abmelden.
Für weitere Informationen : guichet.lu
Personen mit luxemburgischer Staatsbürgerschaft, die einen neuen Reisepass erhalten möchten, müssen über das Biergercenter einen Antrag beim Außenministerium (Ministère des Affaires Etrangères) stellen. Vorzulegen sind:
Bei Minderjährigen muss ein Elternteil (der ggf. über das Sorgerecht verfügt) oder der gesetzliche Vormund anwesend sein.
Bei der Einreichung seines Reisepassantrags bei der Gemeinde muss der Bürger einen Zahlungsnachweis über die Überweisung des Betrags von 50 € bzw. 30 € auf folgendes Postscheckkonto des Amtes für Reisepässe (Bureau des Passeports) vorlegen: IBAN LU46 1111 1298 0014 0000 Code BIC: CCPLLULL
BEKANNTMACHUNG: Antrag auf einen biometrischen Reisepass für „Vorname/Name“
Die Reisepässe werden vom Außenministerium (Ministère des Affaires Etrangères) ausgestellt und sind nach ca. 7 Werktagen nach Eingang des Antrags bei folgender Adresse persönlich abzuholen:
Bureau des Passeports, Visas et Légalisations
43 boulevard Roosevelt
L-2450 Luxembourg
Tel. : 2478-8300
Für weitere Informationen : guichet.lu
Vorzulegen sind:
Zum Erhalt der Bescheinigung muss man persönlich erscheinen und seinen Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
Das Biergercenter stellt gegen eine Gebühr von 2 € pro Kopie beglaubigte Kopien aus. Die Kopien der Originale werden von den Mitarbeitern des Biergercenters angefertigt.
Dreimal im Jahr wird für jeden Haushalt eine Rechnung für „Wasser/Abfall“ ausgestellt. Für den ersten Abrechnungszeitraum (Januar bis April) und den dritten Abrechnungszeitraum des Jahres (September bis Dezember) erfolgt die Rechnungsstellung auf Grundlage einer auf dem Wasserverbrauch des Vorjahres basierenden Schätzung. Die Abrechnung wird während des zweiten Abrechnungszeitraums von Mai bis August aufgestellt, wenn die Wasserzähler abgelesen werden.
Zum Betrachten, Ausfüllen und Drucken der Formulare benötigen Sie den Adobe Reader. Klicken Sie hier um den Adobe Reader kostenlos herunterzuladen.
Ausführliche Gebührenverordnung – Konsolidierte Fassung (pdf/121KB)
Kontaktpersonen für die Wasserabrechnung und Abfallentsorgung:
Frau Tânia Vieira Da Silva (nachmittags) | Tel.: 33 01 44 – 324 |
Frau Danielle Ginter (morgens) | Tel.: 33 01 44 – 259 |
email: facturation.eo@walfer.lu
Neuer Hund
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund im Biergercenter anzumelden.
Dazu muss er folgende Dokumente vorlegen:
Der Hundehalter erhält von der Gemeindeverwaltung eine Empfangsbestätigung über die erfolgte Anmeldung.
Achtung!
Der Name des Hundehalters auf der tierärztlichen Bescheinigung und auf der Bescheinigung von der Versicherungsgesellschaft muss derselbe sein.
Wohnsitzwechsel
Bei einem Wohnsitzwechsel muss die Adresse auf dem Nachweis der Gemeinde aktualisiert werden. Hierzu muss der Hundehalter die alte Empfangsbestätigung abgeben. Er erhält eine neue Bestätigung mit der neuen Adresse.
Besitzerwechsel
Wenn der Hund den Besitzer wechselt, ist der neue Halter verpflichtet, den Hund beim Biergercenter mir folgenden Dokumenten anzumelden :
Die Gemeindeverwaltung erhebt jährlich eine Hundesteuer von 25 € pro Hund.
Das Ableben des Hundes muss im Biergercenter gemeldet werden, andernfalls wird die Hundesteuer weiterhin fällig sein.
Sonderbestimmungen für potenziell gefährliche Hunde
http://www.guichet.public.lu/citoyens/de/famille/animaux-domestiques/acquisition-chien/identifier-declarer-chien/index.html
Législation relative aux chiens (Loi du 9 mai 2008 relative aux chiens)
Loi du 12 novembre 2011 modifiant la loi du 9 mai 2008 relative aux chiens
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